Bereit für den nächsten Schritt der EU F-Gasverordnung

AHT: Bereit für den nächsten Schritt der EU F-Gasverordnung

Der Klimawandel, seine Folgen und wie man ihn stoppen kann, wird seit Jahren diskutiert. Die seit 2015 geltende EU F-Gasverordnung reguliert nun den nächsten Meilenstein für die gewerbliche Kälteindustrie.

Regulierung der
F-Gasverordnung

Ab 1. Januar 2022 dürfen hermetische (=Plug-in) Kühl- und Tiefkühlgeräte nicht mehr auf den EU-Markt gebracht werden, wenn sie FCKW Kältemittel mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten. Die F-Gasverordnung zielt darauf ab, die Emissionen fluorierter Treibhausgase bis 2030 gegenüber 2014 um zwei Drittel zu senken. Die Verordnung betrifft in erster Linie HFC, SF6- und PFC Gase.

Die nächste Regulierung der F-Gasverordnung tritt ebenfalls am 01. Januar 2022 in Kraft. Gemäß der EU-Richtlinie müssen Emissionen um 70 % gegenüber 1990 gesenkt werden. Die Verordnung betrifft in erster Linie fluorierte Treibhausgase, die vor allem in der Industrie eingesetzt werden. Ziel ist es, Anreize für den Einsatz von Alternativen zu konventionellen F-Gasen zu schaffen.

Bei AHT wird das FCKW-freie Kältemittel R290 bereits seit über 20 Jahren in gewerblichen steckerfertigen Kühl- und Tiefkühlgeräten eingesetzt. Damit setzt das Unternehmen Standards für den Einsatz von Kältemitteln mit geringen Treibhauspotenzial sowie hoher Energieeffizienz. Damit sind unsere Produkte bereit, die Anforderungen der 2022 in Kraft tretenden EU F-Gasverordnung zu erfüllen.

Wer also auf ein Kühl- und Tiefkühlmöbel aus dem Hause AHT setzt, ist nicht nur was die EU-Verordnung anbelangt auf der sicheren Seite. Die Produkte des österreichischen Weltmarktführers für steckerfertige Kühl- und Tiefkühlmöbeln bestechen durch schnelle und einfache Installation, sind sparsam, wartungsfrei, langlebig und flexibel.